NC und Zulassung zum Studium: Wie schätze ich meine Chancen richtig ein?

Am 15. Juli endet die Bewerbungsfrist für alle zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengänge, die am 1. Oktober 2018 an der Freien Universität Berlin beginnen. Aber was bedeutet eigentlich „zulassungsbeschränkt“? Das wollen wir in diesem Beitrag ausführlich erklären, damit du dich nicht vom ersten Blick auf den „NC“ deines Wunschfaches abschrecken lässt und deine Chancen besser einschätzen kannst.

Um Studierende effektiv ausbilden zu können, müssen Hochschulen über ausreichende Kapazitäten (Personal, Räume, Geldmittel) verfügen. Die Freie Universität Berlin hat ebenso wie andere Hochschulen der Region, die regelmäßig sehr viele Bewerbungen erhalten, für viele grundständige Studiengänge eine Zulassungsbeschränkung – auch Numerus Clausus (NC) genannt – eingeführt. Dieser lateinische Begriff steht für „beschränkte Zahl“ und bedeutet, dass nicht mehr Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden dürfen, als Studienplätze vorhanden sind. Studiengänge mit beschränkter Platzzahl werden in den Studiengangsbeschreibungen mit dem Begriff „Lokale Zulassungsbeschränkung“ kenntlich gemacht.

Das gilt an der Freien Universität Berlin zum Beispiel für die Bachelorstudiengänge Chemie, Biochemie, Biologie und Bioinformatik. Lass dich davon aber nicht abschrecken, denn Zulassungsbeschränkung bedeutet nicht automatisch, dass manche Bewerberinnen und Bewerber abgelehnt werden müssen. So gab es im vergangenen Wintersemester für Bioinformatik und Chemie zwar eine Beschränkung, letztlich konnten aber doch noch alle zugelassen werden, deren Wunsch es war, diese Fächer an der Freien Universität zu studieren. Für die Fächer Biologie und Biochemie konnten allerdings nicht alle Bewerberinnen und Bewerber angenommen werden. Auch bei anderen beliebten Fächern wie Volkswirtschaftslehre, Rechtswissenschaft, Psychologie und Politologie, Informatik und Medieninformatik musste eine Auswahl getroffen werden.

Häufige NC-Irrtümer

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Für dieses hochschulinterne Auswahlverfahren gibt es genaue Regeln – und um diese Regeln ranken sich einige besonders hartnäckige Gerüchte. Der am weitesten verbreitete NC-Irrtum ist, dass Noten für NC-Fächer vorher festgelegt würden. Festgelegt wird aber nur die Zahl der Studienplätze. Ob du einen Studienplatz bekommst, hängt also von der Anzahl der vorhandenen Studienplätze ab, vor allem aber von der Menge und Qualität der konkurrierenden Bewerbungen. Die veröffentlichten Notengrenzwerte in den NC-Tabellen beziehen sich stets auf vergangene und nie auf künftige Verfahren. Sie dienen nur der groben Orientierung – künftige Auswahlgrenzen können deutlich anders aussehen.

Ein anderer großer NC-Irrtum ist, dass sich die Note durch mehrfache Bewerbungen oder Wartezeit verbessert. Die Abiturdurchschnittsnote lässt sich aber weder durch Bewerbungen noch durch Wartezeit beeinflussen. Um diese und weitere Irrtümer aus dem Weg zu räumen, erläutern wir hier ganz grob das Auswahlverfahren:

Quoten und AdH-Verfahren – wie läuft das Auswahlverfahren?

Zunächst wird ein kleiner Anteil der Studienplätze für so genannte Vorabquoten, wie etwa Härtefälle oder Bewerber*innen die ein Zweitstudium machen möchten, reserviert. Die verbleibenden Studienplätze werden in mehrere Hauptquoten aufgeteilt: 20 Prozent der Plätze werden nach der Durchschnittsnote des Abiturs und 20 Prozent nach Wartezeit vergeben. Für die restlichen 60 Prozent gelten die zusätzlichen Kriterien des Auswahlverfahrens der Hochschule – kurz AdH. Anschaulicher wird es an folgendem Beispiel:

Angenommen, für den Mono-Bachelor in Politikwissenschaft gibt es 100 Studienplätze und 700 Bewerbungen. Auf Basis ihrer Abiturnote werden die Bewerberinnen und Bewerber in einer Rangliste angeordnet. Die Plätze 1 bis 20 der Rangliste werden in der Abiturbestenquote (auch Leistungsquote genannt) zugelassen. Bei gleichem Notendurchschnitt werden die Wartesemester als weiteres Kriterium herangezogen. Der Notendurchschnitt von Bewerber*in Nummer 20 bildet den Notengrenzwert, der häufig als „NC“ bezeichnet wird. Haben sich in unserem Beispiel vier Bewerber*innen mit Abiturnote 1,0, sechs mit 1,1 und zehn mit 1,2 beworben, so werden alle mit 1,0 bis 1,2 direkt zugelassen, also die 20 Plätze in dieser Quote vergeben. Der „NC“ läge folglich bei 1,2.

Im nächsten Schritt werden die verbliebenen Bewerbungen wieder in einer Rangliste geordnet. Diesmal dienen jedoch die Wartesemester als Kriterium für die Reihenfolge. Als Wartesemester gilt jedes Semester, in dem man nach Abschluss des Abiturs nicht an einer Hochschule innerhalb der EU immatrikuliert war. Wer ein anderes Fach studiert, während er auf einen Studienplatz für sein Wunschfach wartet, sammelt also keine Wartesemester an. Eine Ausbildung oder ein Freiwilliges Soziales Jahr werden dagegen als Wartesemester anerkannt. Wieder werden die 20 Bewerber*innen mit den meisten Wartesemestern zugelassen. Die Wartesemester von Platz 20 bilden den Grenzwert, der beispielsweise bei sechs Wartesemestern liegen kann.

Auswahlkriterien in der Teilquote „Auswahlverfahren der Hochschule“

Bildquelle: Unsplash / Miguel A. Amutio

Für den größten Anteil der Plätze (60 Prozent) gilt dann ein Punktesystem. Vier verschiedene Kriterien der Bewerbungen werden bewertet, aus den Bewertungen wird mit Hilfe einer mathematischen Formel eine Punktzahl errechnet. Folgende Kriterien fließen ein:

  • die Abiturdurchschnittsnote, denn diese muss nach gesetzlichen Vorgaben das wichtigste Kriterium sein;
  • Leistungskurse oder bestimmte in der Oberstufe absolvierte Fächer; die Fächer müssen während der letzten vier Schulhalbjahre durchgehend belegt worden sein; in den meisten Fällen ist auch eine Mindestpunktzahl bzw. eine Mindestnote erforderlich;
  • eine für den Studiengang relevante Berufsausbildung, Berufstätigkeit oder ein Praktikum; die Dauer der Tätigkeit wird in der jeweiligen Zugangssatzung festgelegt;
  • Vorbildung aufgrund des Besuchs eines besonderen studienvorbereitenden Kurses an einer Schule oder Hochschule

Wieder wird eine Rangliste nach Punkten gebildet, zugelassen werden in unserem Beispiel die 60 Bewerber*innen mit den besten Punktwerten. Alle anderen erhalten zunächst keine Zusage. Wer viele zusätzliche Kriterien erfüllt, verbessert also seine Zulassungschancen. Die Zusatzkriterien sind aber kein Muss – auch wer sie nicht erfüllt, wird berücksichtigt. Eine Zulassung ist also in dieser Quote auch ohne Bonuspunkte möglich, hängt aber von der Zahl der Bewerbungen im Verhältnis zur Zahl der Studienplätze ab. Für Wartesemester gibt es in diesem Verfahren keine Bonuspunkte.

Jeder Studiengang formuliert seine eigenen Kriterien für das Punktesystem. Diese sind in den Zugangssatzungen entweder pro Studiengang oder pro Fachbereich für alle dort angebotenen Studiengänge festgelegt. Auf dieser Internetseite findest du eine Liste für den schnellen Überblick über die Kriterien aller Studiengänge. Für Politikwissenschaft erhältst du beispielsweise Punkte für folgende Kriterien:

  • Du hast das Schulfach Sozialkunde bzw. Politikwissenschaft in den letzten zwei Schuljahren durchgängig belegt; du hast Deutsch oder Englisch als Leistungskurs belegt; du hast dabei jeweils mindestens 11 Punkte in der Abiturprüfung oder im vierten Schulhalbjahr erreicht.
  • Du hast einen studienvorbereitenden Kurs absolviert.
  • Du kannst ein mindestens dreimonatiges Praktikum etwa bei einer Bundestagsabgeordneten vorweisen.
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Nehmen wir nun an, die 60 Plätze in dieser Quote wurden an Bewerber*innen vergeben, die im Auswahlverfahren 120 oder weniger Punkte erreicht haben. (Wie man die Punkte ausrechnet, wird im oben verlinkten Dokument erklärt.) Das bedeutet, dass alle Bewerber*innen mit einer Abiturnote von 1,6 oder besser direkt einen Studienplatz bekommen haben. Bei den Bewerber*innen, die alle aufgezählten Kriterien – etwa Fach Sozialkunde, Leistungskurs Deutsch, studienvorbereitender Kurs und Praktikum – erfüllt hatten, reichte eine Abiturnote von 2,1 für die Zulassung.

Lass dich also von deinem ersten Blick auf die NC-Tabelle nicht entmutigen! Eine Bewerbung lohnt sich trotzdem, wenn du bei den zusätzlichen Kriterien punkten kannst.

Wie war der NC in deinem Wunschfach an der Freien Universität Berlin?

Unter den folgenden Links findest du zur Orientierung die Grenzwerte, die im Wintersemester 2017/2018 für die Zulassung galten:

Besondere Zulassungsregeln für Kombinations-Bachelors

Wenn du in einem sogenannten Kombi-Bachelor-Studiengang zwei oder drei Studienfächer kombinieren möchtest, dann brauchst du für alle Fächer deiner Wunschkombination eine Zulassung. Erst, wenn die Kombination aus Kernfach und Modulangebot(en) komplett ist, du also eine Zusage sowohl für das Kernfach als auch für das/die Modulangebot/e hast, bist du zugelassen.

Nachrück- und Losverfahren

Bildquelle: pixabay.com / gouv

Bewerber*innen, die zunächst nicht für das gewünschte Studium zugelassen wurden, können ggf. über das Nachrückverfahren doch noch erfolgreich sein. Nachrückverfahren finden immer dann statt, wenn zugelassene Bewerber*innen ihre Studienplätze nicht annehmen und sie so wieder verfügbar werden. Für das Nachrückverfahren musst du dich nicht extra anmelden. Wenn dann auch Nachrücker ihre Zulassung nicht annehmen und immer noch Plätze verfügbar sind, werden sie schließlich per Los an Bewerber*innen vergeben, die rechtzeitig vor Semesterbeginn einen Losantrag gestellt haben. Für das Losverfahren musst du dich also noch einmal extra registrieren.

Einen Losantrag für solche erneut oder noch verfügbaren Plätze kannst du auch stellen, wenn du schon immatrikuliert ist, wenn du abgelehnt wurdest oder du dich zuvor gar nicht beworben hattest. Für Kombinations-Bachelor-Studiengänge wird allerdings, wie erwähnt, nur eingeschrieben, wer (ggf. per Los) für eine komplette Kombination zugelassen ist.

Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung

Wenn du dich für einen zulassungsfreien Studiengang interessierst, kannst du dir die ganze Rechnerei sparen. Denn für zulassungsfreie Studiengänge wird jede/r angenommen, die/der das Abitur oder eine andere Hochschulzugangsberechtigung hat. An der Freien Universität kannst du derzeit zum Beispiel die Fächer Ägyptologie, Altorientalistik oder Arabistik, Mathematik, Meteorologie oder Physik ohne Beschränkung studieren. Wenn es im Wintersemester 2018/19 losgehen soll, kannst du dich zwischen dem 2. Juli und dem 7. September für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung an der Freien Universität Berlin einschreiben.

So viel zum groben Überblick. ? Auf den Webseiten des Info-Service Studium findest du viele weitere Informationen. Mit deinen Fragen kannst du dich aber auch per E-Mail, per Telefon oder persönlich direkt an die Beraterinnen und Berater wenden.

Foto oben: Bildquelle: pixabay / STA82

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